Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

  • Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Insoric Sales GmbH & Co. KG (nachfolgend M100) und dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese werden Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen werden nur wirksam, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Angebot und Vertragsschluss

  • M100 wird dem Auftraggeber nach Angebotslegung für die durchzuführenden Maßnahmen ein bindendes Angebot persönlich oder in Schriftform übermitteln. Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang bei dem Auftraggeber durch Abgabe einer Annahmeerklärung anzunehmen. Verstreicht die Annahmefrist ohne Zugang so ist M100 nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3. Leistungsspektrum

  • Vertragsgegenstand ist das vereinbarte Leistungsspektrum, wie z. B. die Parametrierung der Kennfelder, der Hardwaremontage und evt. zusätzlicher Abstimmungsfahrten mit dem Fahrzeug (nachfolgend FZG). Die Parametrierung der Kennfelder oder einer anderen elektronischen oder mechanischen Maßnahme erfolgt nach dem neuesten Stand der Technik ohne Zusicherung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Auftraggeber angelieferten FZG.

4. Zum Auftraggeberfahrzeug

  • Vor der Motor- und / oder Getriebeoptimierung muss das angelieferte FZG technisch in Einwand- und fehlerfreiem Zustand sein, d. h. kein Wartungsstau oder überzogene Service- oder Ölwechselintervalle. Die Verantwortung hierfür trägt der Auftraggeber.
  • Grundsätzlich sollte der Motor nicht mit 0W“X“ Ölen, z.B. 0W20 gefüllt sein. Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dies vor einer Optimierung / Leistungssteigerung des Motors zu prüfen. Moderne FZG mit OPF / DPF werden in der Regel mit 0W20 Ölen ausgeliefert. Wenn dies der Fall ist, sollte ein Motoröl mit höherer Viskosität verwendet werden.
  • Vor der Motoroptimierung gilt für alle Benzinmotoren (Sauger- und Turbobenziner). Das FZG muss ausschließlich mit SuperPlus Kraftstoff in der Qualität angeliefert werden, mit der das FZG auch anschließend nach der Optimierung im Alltag gefahren wird. SuperPlus Benzin hat 98 Oktan. Es darf somit kein Super Kraftstoff mit nur 95 Oktan nach der Optimierung gefahren werden. Im Idealfall werden die FZG mit Premiumkraftstoffen der Markenanbietern wie z.B. Aral, Shell, OMV mit noch höheren Oktananteil als 98, wie z.B. Shell VPower 100+, OMV MaxxMotion Super 100plus oder Aral/BP Ultimate 102 betankt.

5. Gewährleistung/Garantie

  • Wegen der unkalkulierbaren Nutzung und nicht nachvollziehbaren Extrembelastungen, wird generell für Produkte und Dienstleistungen, die im Motorsport eingesetzt werden keine Garantien oder Gewährleistung übernommen.

6. Haftung für Folgeschäden

  • Die Bearbeitung der Motorkennfelder führt zur Leistungssteigerung des Motors. M100 hat auf die Qualität der Kunden FZG und deren Elektronik und Mechanik (Motor, Getriebe, Kupplung, Antriebsstrang, Motorsteuergerät, Kabelbaum, elektronische Feldgeräte und Bauteile wie z.B. Aktoren, Sensoren und sonstige hier nicht erwähnte Bauteile) keinen Einfluss. Dies schließt aus, dass M100 im Schadenfall, z.B. bei Abstimmungsfahrten, oder auch anschließenden Schäden Kosten für evt. Reparaturen / Instandsetzungen übernimmt. Der Auftraggeber ist sich diesem Risiko bewusst.
  • Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des FZG führen. Der Auftraggeber ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor, Getriebe und ggf. auch andere FZG Aggregate und Teile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am FZG führen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen durch die Optimierung erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des FZG auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex ist vom Auftraggeber zu beachten. M100 übernimmt für den Einsatz und die Verwendung keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
  • Bei Modifikationen am Motor- und Getriebesteuergerät gilt. Die Modifikationen erfolgen nicht nach Daten des FZG Herstellers. M100 haftet ausdrücklich nicht für Folgeschäden hervorgerufen durch diese Veränderungen. Es besteht vom Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Ersatz, Haftung oder sonstige Kostenübernahmen bei Folgeschäden nach einer M100 Motor- / Getriebeoptimierung.
  • Weiterhin schließt M100 sämtliche Garantien und Gewährleistungen nach FZG Rückgabe an den Auftraggeber aus, sollten anschließend Probleme mit der FZG Technik auftreten. M100 hat keinen Einfluss darauf, wie der Auftraggeber sein FZG im Alltagsbetrieb bewegt / fordert, ob Serviceintervalle eingehalten werden, oder in der Historie eingehalten wurden und damit Technisch alles regelmäßig als auch sorgfältig von Fachwerkstätten gewartet / instand gesetzt wurde. Weiterhin hat M100 keinen Einfluss darauf, ob das richtige Benzin (SuperPlus) vom Auftraggeber in der täglichen Nutzung getankt wird.
  • Ist die Software des Steuergeräts des Kunden FZG bereits durch einen Tuner bearbeitet worden, bestehen zusätzliche Risiken, die M100 beim Lesen und Schreiben der Kennfelder hat. Hierbei handelt es sich z.B. um Veränderungen der Tuning Protection oder um Checksummen von Dritten, die nach individuellen Algorithmen berechnet wurden. Für Schäden die ggf. bei solchen oder ähnlichen Modifikationen auftreten trägt der Auftraggeber das Risiko.

7. Leistungsangaben

  • Bei den von M100 angegebenen Werten in PS und Nm handelt es sich um Zielwerte. Abweichungen können nach oben und unten möglich sein. Sie können z.B. durch die Serientoleranz des jeweiligen FZG, die Qualität des verwendeten Kraftstoffs und / oder auch durch den Wartungs- und Alterszustand des FZGs entstehen.

8. Herstellergarantie des FZG

  • Der Einbau von leistungssteigernden Produkten und Modifizierungen führt zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des FZG Herstellers. Die Garantiebedingungen der Hersteller enthalten Klauseln, wonach die Garantie nicht mehr besteht, wenn ein Schaden auf Teile zurückzuführen ist, die in das FZG eingebaut worden sind und deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat. Insofern erlischt die Garantie der Hersteller bei Schäden am Motor / Getriebe / Antriebsstrang, die im kausalen Zusammenhang mit einer Optimierung stehen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Der Rechnungsbetrag und die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind direkt nach Leistungserbringung vor Ort bei Rechnungsübergabe digital zu bezahlen. Wir akzeptieren aktuell folgende Zahlungsmittel: PayPal (info@insoric-sales.com) oder Direkt-Banküberweisung (Kontoinhaber: Insoric Sales GmbH & Co. KG, IBAN: DE33 2544 0047 0762 4646 00). Bei Warenlieferungen erfolgt der Versand der Ware erst nach Zahlungseingang. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.

10. Konfigurations- und Abstimmungsfahrten

  • Die unter Umständen für eine optimale Einstellung der Kennfelder der FZG der Auftraggeber notwendigen Testfahrten erfolgen durch M100 auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und unterliegen dem KFZ-Versicherungs-Haftpflichtschutz des Auftraggebers.

11. Straßenverkehrszulassung

  • Eine M100 Motoroptimierung / Leistungssteigerung ist grundsätzlich für den Motorsport gedacht, somit für FZG, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
  • Wird das FZG auf der öffentlichen Straße gefahren, gilt für jede Modifizierung des Originalzustands. Die Maßnahmen müssen für das FZG bei Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr durch den TÜV oder DEKRA ordnungsgemäß abgenommen und in die FZG Papiere eingetragen werden. Die Möglichkeiten die hierzu verfügbar vom Gesetzgeber verfügbar sind muss der Auftraggeber direkt und ohne M100 mit TÜV/Dekra führen.
  • Die zur Verwendung von Fahrzeugen im Straßenverkehr notwendige TÜV oder Dekra Abnahme von Fahrzeugteilen, Modifikationen und Umbausätzen obliegt somit ausschließlich beim Fahrzeughalter.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Zahlungsort ist 84069 Schierling. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Regensburg.

13. Salvatorische Klausel

  • Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand 10.2022